
Fotovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
Als unabhängiges Kontrollorgan bin ich berechtigt folgende elektrische Kontrollen auszuführen.
​​
​
Beglaubigung vom PV-Anlagen mit Abnahmeprotokolle AC / DC Teil
​Eine Photovoltaikanlage < 100kW muss beglaubigt werden, um die Ausstellung von HKN oder die Auszahlung von öffentlichen Fördermitteln zu garantieren. Seit dem 1. Januar 2022 dürfen gemäss Art. 2 HKSV Netzbetreiberinnen und unabhängige Kontrollorgane Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von weniger als 100kWp beglaubigen.
Als unabhängiges Kontrollorgan können wir für sie diese Beglaubigung erstellen und einreichen.
​
Abnahmekontrolle von PV-Alagen ohne Beglaubigung AC / DC Teil
Innerhalb von sechs Monaten nach deren Übernahme hat der Eigentümer einer PV-Anlage dem zuständigen Verteilnetzbetreiber einen entsprechenden Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen. Um diesen Sicherheitsnachweis zu erhalten, ist durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle eine Abnahmekontrolle durchzuführen.
​
Periodische Elektrokontrolle
Auch PV-Anlagen unterliegen der periodischen Kontrollpflicht. Es gilt dabei dieselbe Kontrollperiode wie für die elektrischen Installationen des Objekts, an denen die Anlage angeschlossen ist. Die periodische Kontrolle darf nur von einem Kontrollorgan durchgeführt werden, das nicht an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installation beteiligt war.
​​
Gutachten von PV-Anlagen
Im besten Falle planen Sie Ihre Solaranlage, lassen sich dazu von kompetenten Fachleuten beraten, installieren die Solarpanels und genießen dann viele Jahre lang eine unkomplizierte Stromerzeugung. Doch leider laufen die Dinge nicht immer so reibungslos – und manchmal möchten wir einfach wissen, dass alles in Ordnung ist und die Anlage die gewünschte Leistung erbringt. In folgenden Fällen kann es als privater Photovoltaikanlagenbesitzer sinnvoll sein, ein
Gutachten einzuholen:
-
Erträge analysieren:
Sie wollen wissen, ob Ihre Anlage die gewünschte Leistung erbringt. Meistens lässt sich das zwar anhand moderner App-Steuerungen auch so gut nachvollziehen, um es ganz genau und rechtssicher zu wissen, kann aber ein Gutachten sinnvoll sein.
-
Fehler und Schäden erkennen:
Sie vermuten oder erkennen bei Ihrer Anlage Baumängel, Schäden, Leistungseinbußen etc. In diesem Fall kommt es gegebenenfalls zu einem Rechtsstreit mit dem Anlagenhersteller oder der Firma, die die Anlage installiert hat. Auch hier sind Sie mit einem Gutachten vom Profi auf der sicheren Seite.
-
Schaden - oder Versicherungsfälle:
Wenn Ihre Anlage einen Versicherungsfall verursacht hat, kann es notwendig sein, zur Prüfung einen Gutachter zu bestellen.
-
Anlagenabnahmen:
Bevor Sie die neu installierte Anlage abnehmen, wollen Sie sicher sein, dass alles perfekt installiert wurde? Auch hier ist ein Gutachten die Lösung.
-
Schiedsgutachten:
Schiedsgutachten werden erstellt, wenn es zwischen zwei Parteien zu Unstimmigkeiten kommt und das Urteil eines neutralen Dritten gefordert ist.
-
Wertgutachten:
Die Anlage soll vererbt oder verschenkt werden? Dann kann ein Gutachter den genauen Wert der Anlage rechtssicher feststellen.
-
Gerichtsgutachten:
Hier bestellt das Gericht den Gutachter, um mithilfe des Gutachtens Erkenntnisse in einem laufenden Prozess zu gewinnen.
-
Sicherheitsüberprüfungen:
Ein Gutachter kann ebenfalls feststellen, ob die Anlage noch sicher arbeitet oder ob hier Mängel bestehen.
​​​
